Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gärtner, Rasenpflege, Grünschnitt ) ermäßigt  sich  die Einkommensteuer bei der privaten Steuererklärung um 20 % der Aufwendungen, höchstens 600 Euro jährlich.

Dieser Höchstbetrag von 600 Euro erhöht sich bei Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen auf 1.200 Euro. Bei Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung wird für die Arbeitskosten eine zusätzliche Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, höchstens 600 Euro jährlich gewährt.

Die Kosten müssen durch eine Rechnung und den Zahlungsbeleg des Kreditinstituts nachgewiesen werden um bei der Einkommensteuererklärung Steuermindernd angesetzt werden zu können.

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gern.
Ihr Rico Geier.

 

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